Kosten neben dem Kaufpreis |
Auch bei einem Bauträgervertrag, bei dem die Kosten für die zu erwerbende Immobilie in der Regel von vornherein feststehen, kommen auf den Käufer neben dem Kaufpreis weitere Kosten zu. Wenn im Bauträgervertrag nicht vereinbart ist, dass der Bauträger die Notarkosten zahlt, sind diese grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Des Weiteren fallen die Gebühren für die Umschreibung des Grundbuches an.
Daneben muss der Käufer eine sog. Grunderwerbssteuer zahlen. Wenn man die zu zahlende Grunderwerbssteuer möglichst niedrig halten möchte, sollte man das Grundstück vorab und unabhängig von dem eigentlichen Bauträgervertrag erwerben. Ohne diese sog. Bauträgerbindung wird die Grunderwerbssteuer lediglich unter Zugrundelegung des Grundstückspreises berechnet.
Zudem muss der Käufer ggf. mit Erschließungskosten rechnen und - für den Fall, dass er das Grundstück über einen Makler vermittelt oder nachgewiesen bekommen hat - mit der vereinbarten oder ortsüblichen Maklerprovision. Schließlich sollte man auch den Bauträgervertrag genau durchlesen, um festzustellen, ob man dem Bauträger nicht auch noch sonstige Aufwendungen zu ersetzen hat.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bauherr Sonderwünsche hinsichtlich des Bauvorhabens hat. Schließlich sind natürlich auch die Finanzierungskosten, sprich Zins und Zinseszins, nicht zu unterschätzen.
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