Unverschuldeter Mangel |
Die Baustelle vor dem Haus, der lärmende Nachbar - all das sind Probleme, für die der Vermieter nicht verantwortlich ist. Es ist ein unverschuldeter Mangel. Dennoch mindern sie den Wohnwert und berechtigen daher den Mieter, die Miete zu kürzen, solange der Mangel besteht.
Beispiel: Wird die Wohnqualität durch Baulärm beeinträchtigt, kann der Mieter die Miete mindern, obwohl der Vermieter für den Baulärm gar nichts kann und eventuell nicht einmal von dritter Seite eine Entschädigung bekommt.
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