Voraussetzungen für eine Mietminderung |
Schimmelpilz im Bad, Ausfall der Heizung, feuchte Flecken an der Decke? Es gibt viele Gründe für eine Mietkürzung, also die Einbehaltung eines Teils der Miete durch den Mieter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter den Mangel verschuldet hat.
So kann zum Beispiel auch der Lärm von der nahen Baustelle den Mieter berechtigen, die Miete zu mindern. Zu den Voraussetzungen für eine Mietminderung gehört es auch, dass der Mangel von einigem Gewicht ist. Er muss erheblich sein. Nicht jede Lappalie berechtigt zur Mietkürzung.
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