Mieterhöhung (ortsübliche Vergleichsmiete)

In einem laufenden Mietverhältnis kann der Vermieter nicht einseitig die Miete erhöhen. Liegen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete vor, besteht ein Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters.
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