Folgen unterlassener Schönheitsreparaturen |
Folgen unterlassener Schönheitsreparaturen: Wer die vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht durchführt, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Es besteht eine Renovierungspflicht. Voraussetzung ist, dass der Vermieter dem Mieter zuvor schriftlich mitgeteilt hat, welche Arbeiten auszuführen sind und bis wann diese erledigt sein müssen. Der Vermieter kann auch damit drohen, eine Fachfirma zu beauftragen.
Reagiert der Mieter nicht, kann es teuer für ihn werden. Zu den Handwerkerkosten kommen mögliche Mietausfälle, die der Vermieter durch die Verzögerung der Arbeiten hinnehmen muss. Sollte sich der Mieter endgültig weigern zu renovieren, muss der Vermieter ihm keine Frist einräumen. Die Handwerker können dann umgehend beauftragt werden.
Kautionsabrechnung durch den Vermieter
Ankündigung der Teilleistung der Mietkaution
Jetzt informieren & buchen › |