Pflicht zu Schönheitsreparaturen |
Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung so erhalten, dass der Mieter sie wie vereinbart nutzen kann. Dazu gehört auch, dass er die Wohnung wieder in Ordnung bringt, wenn es während der Vertragslaufzeit zu üblichen Abnutzungen kommt.
Doch die Praxis sieht anders aus: Hier wird diese Pflicht per Vertrag meist dem Mieter auferlegt. Ergebnis: Der Mieter hat nun das zu erledigen, was ursprünglich Aufgabe des Vermieters war. Dabei gilt aber: Der Mieter soll nicht mehr durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat.
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