Arbeitsrecht Urteile 2012 |
25.06.2012
Macht der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben falsche Angaben über die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage, dann handelt es bei seiner Erklärung um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Weder kann der Arbeitgeber diese Erklärung anfechten, noch ist es dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen. Zu diesem Schluss kam das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) in einem Urteil vom 4. April 2012 (Az.: 9 Sa 797/11).
Der Kläger war bei einem Gebäudereinigungsunternehmen als Angestellter beschäftigt. Sein Arbeitgeber kündigte ihm schriftlich zum 31. August 2010. In dem Schreiben hieß es, der Kläger erhalte eine Urlaubsabgeltung von 43 Tagen. Die Angabe über die Urlaubsabgeltung erfolgte auf Wunsch des Klägers. Der Kläger verlangte vom beklagten Arbeitgeber deshalb Zahlung von 9.094,07 Euro brutto zur Abgeltung von 43 Urlaubstagen. Dagegen wandte der Beklagte ein, die Urlaubstage seien aufgrund eines neuen Personalabrechnungssystems falsch berechnet worden. Tatsächlich hätten dem Kläger nur 13 Urlaubstage zugestanden.
Das LAG urteilte im Sinne des Klägers. Die Erklärung des Beklagten im Kündigungsschreiben stellte ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, weil mit ihr bezweckt wurde, die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage mit dem Ausspruch der Kündigung abschließend festzulegen und einem späteren Streit darüber zu entziehen. Diese Erklärung habe der Beklagte auch nicht wirksam angefochten, so das LAG weiter.
Denn er habe nur irrtümlich angenommen, es bestehe eine Verpflichtung zur Abgeltung von 43 Urlaubstagen, während er später annahm, diese bestünde nicht. Das aber sei lediglich ein Motivirrtum, der unbeachtlich sei. Schließlich sei der Kläger auch nicht nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die Erklärung des Beklagten zu berufen. Das gelte selbst dann, wenn er den Berechnungsirrtum seines Arbeitgebers gekannt hätte. Anders sei es z. B. nur dann, so das Gericht, wenn die Erklärung den Erklärenden in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen würde.