Wirtschaftsrecht Urteile 2012 |
14.05.2012
Zum 1. Juli 2012 werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union (EU) erneut gesenkt. Außerdem wird es erstmals eine Preisobergrenze für die Internetnutzung mit dem Handy im EU-Ausland geben. Das hat das Europäische Parlament am 10. Mai 2012 beschlossen.
Der Höchstbetrag für grenzüberschreitende Telefonate wird ab dem 1. Juli 2012 von den derzeit geltenden 0,35 auf nur noch 0,29 Euro für abgehende und von bislang 0,11 auf 0,08 Euro für ankommende Anrufe festgelegt. Das Höchstentgelt für eine SMS darf ab Jahresmitte 0,09 Euro nicht übersteigen - bislang sind es noch 0,11 Euro.
Auch die Internetnutzung mit dem Smartphone wird ab Jahresmitte nicht mehr zu unliebsamen Überraschungen nach dem Urlaub führen: Der Höchstpreis für die Datenübertragung innerhalb der EU wird in der Verordnung auf 0,70 Euro pro Megabyte begrenzt. Auf alle Beträge fällt noch die jeweilige nationale Mehrwertsteuer an.
Bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat muss der Netzbetreiber den Kunden - wie auch bislang schon - per SMS kostenlos über die Roaming-Entgelte informieren. Außerdem muss der Betreiber den Kunden warnen, wenn eine vorher definierte monatliche Obergrenze überschritten wird. Neu ist, dass diese Regelung künftig auch für die Handynutzung außerhalb der EU gilt - soweit das technisch bereits möglich ist.
Das EU-Parlament hat außerdem beschlossen, dass die Kunden ab 1. Juli 2014 unabhängig von ihrem nationalen Mobilfunkbetreiber einen anderen Roaming-Anbieter für das Telefonieren im EU-Ausland wählen können. Dabei sollen die Kunden ihre eigene Mobilfunknummer weiterbenutzen können. Ein Wechsel muss innerhalb von drei Werktagen ermöglicht werden.