Wirtschaftsrecht Urteile 2020 |
16.04.2020
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen treten am 3. April 2020 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.
Mit den geänderten Förderbedingungen sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.
(Quelle: PM des Bundeswirtschaftsministeriums)
Antragstellung hier: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA (Externer Link) ›