Familienrecht Urteile 2013 |
26.08.2013
Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes können auf eine Tagesmutter verwiesen werden, wenn kein Platz in einer Kita zur Verfügung steht. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in einem Eilverfahren (Beschluss vom 14. August 2013, Az.: 12 B 793/13).
Im konkreten Fall hatte die Stadt Köln den Eltern einen Platz in einer 5,8 km von ihrer Wohnung entfernt gelegenen Kindertagesstätte zugewiesen. Alternativ wurde ihnen ein Platz bei einer wohnortnahen Tagesmutter angeboten. Die Eltern waren jedoch der Meinung, damit sei der seit dem 1. August 2013 bestehende Rechtsanspruch auf U3-Betreuung nicht erfüllt. Sie wollten stattdessen einen Platz in einer in der Nähe ihrer Wohnung gelegenen Kindertagesstätte zugewiesen haben.
Laut OVG können Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes zwar grundsätzlich zwischen den gleich geeigneten und gleichwertigen Arten der frühkindlichen Förderung in einer Kindertagesstätte und bei einer Tagesmutter wählen. Dem Wunsch der Eltern müsse allerdings nicht entsprochen werden, wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden sei. Stehe ein freier Platz nur bei einer Tagesmutter und nicht in der von den Eltern gewünschten Kindertagesstätte zur Verfügung, erfülle der Träger der Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung mit dem Angebot dieses freien Platzes. Ein Anspruch auf Kapazitätserweiterung bestehe nicht.
Über die Frage, ob in Ballungsräumen eine über fünf Kilometer von der elterlichen Wohnung entfernte Kindertagesstätte nicht mehr als wohnortnah einzuordnen ist, musste das OVG danach nicht mehr urteilen. Die Richter wiesen aber darauf hin, dass diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann, sondern die konkreten Umstände des Einzelfalls betrachtet werden müssen.
(Quelle: PM des OVG)