Familienrecht Urteile 2013 |
16.12.2013
Eltern, die einen sinvollen Kompromissvorschlag der Schule ausschlagen, müssen hinnehmen, dass ihre Kinder an einer mehrtätigen Klassenfahrt teilnehmen, auch wenn sie aus ihrer Sicht in dieser Zeit lieber beten und in der Bibel lesen sollten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen vom 19. November 2013 (Az.: 1 A 275/10).
Ein Vater hatte beantragt, seine drei Kinder von der Teilnahme an einer mehrtätigen Klassenfahrt zu befreien. Die Familie ist Mitglied der Freien Christengemeinde und der Vater meinte, während der Fahrt sei die christliche Betreuung seiner Kinder durch Bibellesungen und Gebete nicht gewährleistet. Die Schule bot ihm daraufhin einen Kompromiss an: Er könne seine Kinder abends am 35 Kilometer entfernten Ziel der Fahrt abholen und morgens wieder zurückbringen. Das lehnte er jedoch ab.
Das OVG wies zunächst darauf hin, dass eine Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen aus religiösen Gründen die Ausnahme bleiben müsse. Denn der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag würde leerlaufen, wenn die Schule den Unterricht so gestalten müsse, dass sie für alle Glaubensstandpunkte akzeptabel sei. Dies sei in einer religiös vielgestaltigen Gesellschaft nicht möglich.
Deshalb setze eine Befreiung in einem ersten Schritt voraus, dass der behauptete Glaubens- und Gewisssenskonflikt von den Eltern objektiv nachvollziehbar dargelegt werde, so das Gericht weiter. Im zweiten Schritt müsse dann ein Kompromiss gesucht werden, der den Konflikt entschärfen könne. Und selbst wenn ein Kompromiss ausscheide, komme eine Befreiung nur in Betracht, wenn die religiöse Beeinträchtigung besonders gravierend sei.
Im Fall kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Kompromissvorschlag der Schule geeignet gewesen sei, den grundsätzlich bestehenden Konflikt zu entschärfen. Da der Kläger das Angebot ausgeschlagen habe, habe das Gericht seinen Befreiungsantrag abweisen müssen.