17.10.2019
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ändert sich die Mindestunterhaltsverordnung. In ihr ist der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geregelt. Diesen Unterhalt kann ein minderjähriges Kind von einem Elternteil verlangen, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt monatlich
- für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 369 Euro ab dem 1. Januar 2020 und ab dem 1. Januar 2021 dann 378 Euro.
- für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 424 Euro ab dem 1. Januar 2020 und ab dem 1. Januar 2021 dann 434 Euro.
- für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 497 Euro ab dem 1. Januar 2020 und ab dem 1. Januar 2021 dann 508 Euro.