janolaw und WEKA MEDIAAb sofort bei WEKA MEDIA: Online-Inkasso des größten deutschen Rechtsdienstleisters janolaw AG unterstützt die Baubranche
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Frankfurt (zm), 6. April 2006
"Wir wollen unsere Dienste noch näher
zum Kunden bringen und noch bequemeren Zugang verschaffen", erklärt
Michael Zahrt, Vorstand der janolaw AG, dem größten deutschen Rechtsservice-
Anbieter im Internet, die Kooperation mit der WEKA MEDIA
GmbH. Die Tochter der WEKA Business Information gehört zu den Top
Ten der deutschen Verlage und bietet Multimedia-Lösungen u.a. in den
Bereichen Bauhandwerk, Architektur und Immobilienwirtschaft. Im Rahmen
der Software "REWI Handwerksbüro" präsentiert WEKA MEDIA ab
sofort auch das Online-Inkasso der Frankfurter janolaw AG. Kleine und
mittelständische Unternehmen aus der Baubranche können über diese
Software in direkten Datenaustausch mit den janolaw Rechtsanwälten
treten, die das komplette Forderungsmanagement übernehmen - bis hin
zur Zwangsvollstreckung. Unter www.janolaw.de haben indes die Unternehmen
laufend Überblick über den Stand der Dinge. Die pauschalen
Kosten für den Inkassodienst in Höhe von 29,- Euro gehen in der Regel
zu Lasten des Schuldners.
"Unsere Produkte und Rechts-Dienstleistungen haben besonderen
Mehrwert für kleinere und mittelständische Unternehmen", so Michael
Zahrt weiter, "die sich zeit- und kostenintensive Vorgänge einerseits nicht
erlauben können, andererseits auf Experten-Beistand nicht verzichten
wollen." Weitere Angebote sind bereits in der Entwicklung.
"Inkasso ist für viele unserer Kunden ein Reizwort", weiß auch Hasan Çiðdem, Produktmanager bei WEKA MEDIA, "besonders im Bauhandwerk
geht es mittlerweile kaum noch ohne Nachdruck und Unternehmen
bleiben allzu oft auf ihren offenen Rechnungen sitzen." Für viele kleine Betriebe bedeutet die miserable Zahlungsmoral der Schuldner nicht selten
das wirtschaftliche Aus. Mit dem in die REWI-Software integrierten
Inkassoservice will WEKA jetzt eine klare Alternative bieten: "Der Vorteil
für unsere Kunden liegt auf der Hand", erklärt Hasan Çiðdem, "die Wirkung
anwaltlicher Mahnschreiben ist doch deutlich höher als die Zahlungserinnerung
eines Unternehmens."