VerkehrsunfallEs hat gekracht und gescheppert. Jetzt heißt es Ruhe bewahren und Sofortmaßnahmen am Unfallort treffen. Bei schweren Unfällen ist zunächst die Polizei, danach unverzüglich die eigene Haftpflichtversicherung zu informieren.
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Zwei Pkw stoßen zusammen. Dabei werden Personen verletzt. Eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Doch was viele nicht wissen: Wer nicht hilft, macht sich strafbar - wegen unterlassener Hilfeleistung. Auch Mitfahrer und Passanten, die zufällig an der...
Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss dies von sich aus zugeben und darf nicht warten, bis er zur Aussage aufgefordert wird. Er kann also später nicht sagen: "Ich war anwesend, aber mich hat keiner gefragt." Er muss aber grundsätzlich kein...
Der Unfall ist der Haftpflichtversicherung anzeigen. Wird der Unfall nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Der Unfallhergang muss der eigenen Versicherung wahrheitsgemäß
Manche Verkehrsunfälle passieren, ohne dass einer schuld ist. Dennoch haben Verletzte oder anders Geschädigte einen Anspruch auf Entschädigung. Grund: die sog. Gefährdungshaftung. Danach haftet ein Fahrzeughalter schon deshalb, weil...
Sind Fahrer und Halter nicht identisch, können Sie trotzdem gemeinsam haften, wenn auch den Fahrer ein Verschulden trifft. Es handelt sich hierbei um eine sog. gesamtschuldnerischen Haftung, d.h. dass der Geschädigte kann die
Da grundsätzlich jeder Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen muss, ist diese für den finanziellen Schadensausgleich auch der vorrangige Ansprechpartner. In einem möglichen Gerichtsverfahren werden deshalb der Fahrer bzw. der Halter fast...
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