Teilnahme am Geschäftsleben |
Für die GmbH erleichtert sich die Teilnahme am Geschäftsleben, insbesondere am internationalen Geschäftsleben, durch die Erlaubnis, den Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen. Eine Bedingung für diese Sitzverlegung ist jedoch eine inländische Geschäftsanschrift, die in das Handelsregister einzutragen ist. Diese Sitzverlegung ermöglicht es den GmbH auch außerhalb Deutschlands am Wettbewerb der Rechtsformen teilzunehmen.
Diese Regelung bringt Vorteile für international tätige deutsche Konzerne. Diese müssen bei der Gründung ihrer Auslandstöchter nicht mehr auf ausländische Rechtsformen zurückgreifen und können sich hohe Rechtsberatungskosten sparen, indem sie auf das vertraute GmbH-Gesetz zurückgreifen.
Nach der Reform soll auch ein gutgläubiger Erwerb von GmbH-Anteilen möglich sein. Wer einen Geschäftsanteil erwerben möchte, soll künftig darauf vertrauen dürfen, dass die bisher in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist. Dieser gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen soll mehr Rechtssicherheit verschaffen und die Transaktionskosten senken.
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