Haftung der Gesellschaft und der Gesellschafter |
Die Gesellschaft haftet für Ihre Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern ist grds. auf das Stammkapital beschränkt. Die Gesellschafter haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen gegenüber den Gläubigern, wenn die Stammeinlage voll erbracht ist.
Ist dies nicht der Fall, haften die Gesellschafter ab Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur bis zur Höhe der Stammeinlage. Ist ein Anteil an der Stammeinlage von einem Gesellschafter nicht zu erhalten (z. B. wegen einer Privatinsolvenz), dann müssen die anderen Gesellschafter für den Fehlbetrag aufkommen.
Jetzt informieren & buchen › |