Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung |
Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung: Die Rechtsfigur des eigenkapital-ersetzenden Gesellschafterdarlehens und damit die schwierige Unterscheidung zwischen eigenkapitalersetzenden und normalen Gesellschafterdarlehen wurde aufgegeben. Beim Eigenkapitalersatzrecht geht es um die Frage, ob Kredite, die Gesellschafter ihrer GmbH in einer finanziellen Krise geben, als Darlehen oder als Eigenkapital behandelt werden.
Diese Frage ist gerade in einer Insolvenz der GmbH von großer praktischer Bedeutung. Die Forderung der Gesellschafter auf Auszahlung des Eigenkapitals steht nämlich hinter den Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Bei einem normalen Gesellschafterdarlehen ist dies jedoch nicht der Fall. In einer Insolvenz der GmbH gibt es einen Rangrücktritt aller Rückzahlungsansprüche aus Gesellschafterdarlehen und aus Rechtshandlungen, die der Darlehensgewährung wirtschaftlich entsprechen.
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