Verkauf von Gesellschaftsanteilen |
Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Durch eine Aufwertung der Gesellschafterliste können auch die Gesellschaftsanteile besser verkauft werden. Es gilt nur derjenige als Gesellschafter, der auch in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Diese Liste verschafft Geschäftspartnern mehr Transparenz darüber, wer hinter der GmbH steckt.
Sie dient auch als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen: Ist eine falsche Eintragung in der Gesellschafterliste für mindestens drei Jahre unbeanstandet geblieben, so kann ein Käufer "gutgläubig" Geschäftsanteile von einem nicht rechtmäßigen Veräußerer erwerben.
Mit der Aufwertung der Liste werden auch noch zwei andere Ziele verfolgt: Zum einen sollen die Anteile älterer GmbHs in der Praxis einfacher veräußert werden können, zum anderen sollen durch die Offenlegung der Anteilseigner aber auch Missbräuche (z. B. Geldwäsche) verhindert werden.
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