Mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft kann man Geld sparen. Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wurden dem GmbH-Gesetz Musterprotokolle als Anlage beigefügt.
In einem Musterprotokoll sind gleich drei Dokumente zusammengefasst:
- der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt),
- die Geschäftsführerbestellung und
- die Gesellschafterliste.
Bei der Unternehmergesellschaft führt die Gründung unter Verwendung eines Musterprotokolls aufgrund einer kostenrechtlichen Privilegierung trotz der weiterhin erforderlichen notariellen Beurkundung zu einer Kosteneinsparung. Bei der Gründung einer "regulären" GmbH lässt sich hingegen wenig Geld einsparen.
In den Musterprotokollen sind nämlich viele wichtige Punkte nicht geregelt, so dass weiterhin relativ hohe Kosten für die individuelle Erstellung und notarielle Beglaubigung der Gesellschaftsverträge anfallen.
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