Inhalt einer Abmahnung |
Grund für eine Abmahnung kann jedes vertragswidrige Verhalten sein. Es muss jedoch möglichst genau bezeichnet werden, so dass der Abgemahnte erkennen kann, was ihm zur Last gelegt wird. Allgemeine Wertungen sind dafür nicht ausreichend. Eine Abmahnung, die nicht hinreichend konkret den vermeintlichen Vertragsverstoß bezeichnet, ist rechtswidrig. Nicht jeder Vertragsverstoß kann aber auch rechtswirksam abgemahnt werden.
Bspw. kann ein Postzusteller nicht abgemahnt werden, wenn er trotz ausdrücklicher Anordnung die Zustellung einer Postwurfwendung mit ausländerfeindlichem Inhalt verweigert, wenn sich die Post selbst zuvor wiederholt gegen den Inhalt der Sendung ausgesprochen hat.
Von der Rechtsprechung als rechtmäßig angesehen wurde z. B. die Abmahnung wegen Teilnahme an einer politischen Demonstration während der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme verboten hat. Der wohl häufigste Abmahnungsgrund ist das verspätete Erscheinen am Arbeitsplatz.
Anerkannte Gründe für eine Abmahnung sind daneben z. B.:
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