Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) |
Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Dies ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Know-how regelmäßig aufzufrischen und am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Außer für Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte des Bundes existieren jedoch keine bundeseinheitlichen Regelungen über den Bildungsurlaub. Es gibt allerdings in fast allen Bundesländern Landesbildungsgesetze, die in der Regel fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr für den Arbeitnehmer vorsehen.
In Hessen ist z. B. vorgesehen, dass alle Beschäftigten (auch Auszubildende), die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben, einen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub haben. Bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr, bei Teilzeitkräften entsprechend weniger. Das Arbeitsverhältnis muss allerdings mindestens 6 Monate bestanden haben.
Rechtsgrundlagen:
§ 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlGHe)
Die Rundumlösung für Unternehmer und Mitarbeiter mit Personalverantwortung.