Schenkung - Widerruf |
Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Die Beurteilung, was eine schwere Verfehlung ist, ist vom Einzelfall abhängig. In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung eine solche bejaht:
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