Ansprüche schwerbehinderter Menschen |
Es gibt einige Ansprüche, die schwerbehinderten Menschen zustehen. So etwa kann einem schwerbehinderten Menschen nach mehr als sechs Monaten im Arbeitsverhältnis nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Außerdem erhält er grundsätzlich einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Tagen im Jahr.
Generell ist im Arbeitsverhältnis bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Regelung der Arbeitszeit auf Belange schwerbehinderter Menschen Rücksicht zu nehmen. Von Mehrarbeit werden diese auf Verlangen freigestellt. Mit dem Vermerk ''RF'' im Schwerbehindertenausweis können Schwerbehinderte von der Rundfunkabgabe befreit werden. Zu weiteren Vergünstigungen kommt es in der Regel auch bei der Besteuerung des Einkommens.
Schließlich ist noch wissenswert, dass man bereits ab einem GdB von 30 unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit beantragen kann. Allerdings berechtigt die Gleichstellung nicht zum Erhalt des Schwerbehindertenausweises.
Rechtsgrundlagen:
§§ 2, 152, 168, 208 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
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