Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, steht Ihnen regelmäßig ein Schmerzensgeld als Ausgleich und Genugtuung zu. Mit diesem Einzelschreiben können Sie gegenüber der Versicherung des Unfallverursa... Erläuterung einblenden
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, steht Ihnen regelmäßig ein Schmerzensgeld als Ausgleich und Genugtuung zu. Mit diesem Einzelschreiben können Sie gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von mehreren Umständen ab, insbesondere von der Schwere der Verletzung, den Folgen, dem Verschuldensgrad des Unfallverursachers (fahrlässig oder grob rücksichtslos) und vom einem eventuell vorhandenen Mitverschulden.
Es gibt keine gesetzlichen Schmerzensgeldtabellen, an die sich die sich die Beteiligten bei der Bemessung halten müssen. Aufgrund der zahlreichen Urteile in diesem Bereich haben sich aber im Laufe der Zeit gewisse Rahmenwerte herausgebildet. Es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass Sie Ihre Verletzungen und die daraus folgenden Einschränkungen so genau wie möglich beschreiben. Pauschale Vorträge wie z. B. ''Mein ganzer Körper tut mir weh'' werden von Versicherungen und übrigens auch von Gerichten regelmäßig als zu pauschal verworfen.
Schildern Sie also wahrheitsgemäß und sachlich Ihre Beschwerden und Einschränkungen im Alltag, um Ihre Schmerzensgeldforderung nachvollziehbar zu begründen. Sie können Ihre Ausführungen noch durch Auskünfte und Gutachten der Sie behandelnden Ärzte unterstützen, müssen diese dann jedoch von ihrer ärztlichen Schweigepflicht befreien.
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