Vollmachten ArbeitsrechtAuch im Arbeitsrecht ist eine Stellvertretung möglich. Eine Kündigung darf allerdings nicht von jedem beliebigen Mitarbeiter des Arbeitgebers ausgesprochen werden, sondern nur von einem wirksam Bevollmächtigten.
|
Bei der Kündigung hat die Vollmachtsurkunde sogar besondere Bedeutung: Da sie ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, d.h. die andere Partei keine Gegenleistung zu erbringen hat, muss der Bevollmächtigte beim Aushändigen der Kündigung gleichzeitig das Original der Vollmachtsurkunde vorlegen (§ 174 BGB).
Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam, wenn der Erklärungsgegner sie wegen der fehlenden Vollmacht unverzüglich zurückweist.
Jetzt informieren & buchen › |