Vollmachten Immobilien und MieteAuch in Wohnungseigentumsangelegenheiten spielt die Vollmacht eine große Rolle. Die passenden Muster-Vorlagen zum Download finden Sie hier.
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Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich einen Vertreter zur Eigentümerversammlung schicken, der dann auch in seinem Namen abstimmen kann. Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft den Personenkreis, der bevollmächtigt werden kann, in der Teilungsanordnung oder durch Vereinbarung begrenzen, z.B. auf Ehegatten, Familienangehörige, andere Wohnungseigentümer, etc. Wird der Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinaus rechtsgeschäftlich bevollmächtigt, hat er einen Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft auf Erteilung einer Vollmachtsurkunde.
Auch bei der Kündigung von Wohnraum ist die Vollmachtsurkunde von wesentlicher Bedeutung. Denn hierbei handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Wird die Vollmacht bei Erklärung der Kündigung nicht unmittelbar vorgelegt, kann der Erklärungsempfänger die Kündigung aus diesem Grund zurückweisen.
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