Wirtschaftsrecht Urteile 2019 |
05.09.2019
Verbraucher können nun Geoblocking-Praktiken online bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden und sich über ihre Rechte informieren. Die BNetzA unterstützt Verbraucher, damit Hürden im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr abgebaut werden. Wer von einem Händler durch Geoblocking diskriminiert wird, kann sich an die BNetzA wenden.
Stößt ein Kunde beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von einem Anbieter im EU-Ausland auf Schwierigkeiten, spricht man von Geoblocking. Geoblocking kann im Onlinehandel und im stationären Handel auf unterschiedliche Weise erfolgen, z. B. wenn Kunden gehindert werden, eine Online-Bestellung bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland durchzuführen oder nicht mit ihrer ausländischen Kreditkarte zahlen können.
Diskriminierung beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Käufers ist in der EU verboten. Die europäische Geoblocking-Verordnung verbietet Geoblocking bei grenzüberschreitenden Bestellungen und gilt für Verbraucher und in bestimmten Fällen auch für Geschäftskunden.
Die BNetzA ist für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung zuständig. Ihr wurden bereits zahlreiche Fälle gemeldet: Ein Großteil der Beschwerden betrifft Bestellungen von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books. Verbraucher stoßen aber auch in anderen Bereichen auf Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Bestellungen.
Die BNetzA kann bei einem Verstoß gegen die Verordnung Verfahren gegen Anbieter einleiten. Hierbei kann sie sowohl Anordnungen erlassen als auch Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Bei Warenbestellungen sollten Verbraucher beachten, dass der Anbieter zwar eine EU-weite Bestellung ermöglichen muss, er aber nicht verpflichtet ist, diese außerhalb seines Liefergebietes z. B. an den Heimatort des Verbrauchers zu liefern.
Nach den Erfahrungen der BNetzA sind insbesondere Verbraucher im Grenzgebiet oder bei teureren Produkten bereit, den Transport im EU-Ausland gekaufter Waren selbst zu organisieren, indem sie die Waren entweder selbst abholen oder den Transport über ein Logistikunternehmen organisieren.
(Quelle: PM der BNetzA)