Elternzeit - Kostenloser RatgeberKostenloser Ratgeber: Während der Elternzeit muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten und der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Finanzielle Unterstützung gibt es durch das staatliche Elterngeld. Daneben gibt es noch einige weitere Sonderregelungen, z. B. bei der Kündigung.
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Elternzeit ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung eines Kindes. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes oder bei...
Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist, dass zumindest ein Elternteil eine ausgeübte Berufstätigkeit für eine Kinderbetreuung unterbricht oder auf maximal 30 Wochenstunden reduziert. Das Elterngeld wird mindestens zwölf volle Monate gezahlt
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Der Arbeitgeber kann das Kürzungsrecht nur im bestehenden Arbeitsverhältnis durch Abgabe einer
Die Elternzeit muss schriftlich angezeigt werden und zwar spätestens sieben Wochen vor deren Beginn. Die Anmeldung muss enthalten, für welchen Zeitraum Elternzeit begehrt wird. Die erstmalige Anzeige der Elternzeit...
Als Elternteilzeit wird eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit bezeichnet. Dies ist dann zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit für jeden Elternteil, der die Elternzeit nimmt, 32 Stunden nicht übersteigt...
Der Arbeitnehmer genießt vor und während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn...
Die Rundumlösung für Unternehmer und Mitarbeiter mit Personalverantwortung.