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Die Wahl des richtigen Mitarbeiters ist entscheidend für die Leistung und den Erfolg eines Unternehmens. Doch genauso wichtig ist es, das Arbeitsverhältnis von Anfang an professionell zu regeln. Der richtige Arbeitsvertrag schafft klare Verhältnisse und damit die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Dabei sind folgende Punkte zu beachten.
Der Arbeitsvertrag ist grundsätzlich an keine besondere Form gebunden. Er kann also mündlich, schriftlich, per Handschlag oder auch durch die Aufnahme der Arbeit im Betrieb des Arbeitgebers zustande kommen. Es ist aber zu empfehlen, noch vor Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, um so von Anfang an Rechtssicherheit für das Arbeitsverhältnis und den Umfang der gegenseitig zu erbringenden Leistungen zu schaffen. Denn ist ein Arbeitsverhältnis erst einmal mündlich oder durch einvernehmliche Aufnahme der Tätigkeit entstanden, so scheitert eine nachträgliche Fixierung in schriftlicher Form häufig daran, dass eine Partei dazu nicht bereit ist. Nicht zuletzt erleichtert ein schriftlicher Arbeitsvertrag die Beweislage, falls es später zum Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Nach § 2 des Nachweisgesetzes ist der Arbeitgeber allerdings spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer die unterschriebene Niederschrift auszuhändigen.

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