Treffen die Ehegatten keine anderweitige Regelung, leben Sie ab Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hauptunterschied zur Gütertrennung ist, dass im Fall der Scheidung der unterschiedliche Zuwachs an Vermögen während der Ehe unter den Partnern ausgeglichen wird. Die Zugewinngemeinschaft kann dabei aber insofern modifiziert werden, dass bestimmte Vermögensgegenstände bei der Berechnung des Vermögenserwerbs nicht mit berechnet werden, etwa eine Wohnung, die aufgrund einer Schenkung gekauft wurde.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, andernfalls ist der Vertrag formnichtig. Mit Hilfe des Musters kann der Ehevertrag vorbereitet werden, bevor man ihn beim Notar beurkunden lässt.
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