Werden freiheitsentziehende Maßnahmen notwendig ist dafür grundsätzlich die vorherige Prüfung und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ihr Vertreter braucht eine solche nicht, wenn sie ihm wie hier eine schriftliche Vollmacht darüber erteilt haben und darin die Maßnahmen ausdrücklich genannt sind.
Hinweis: Eine notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Für eine Erbausschlagung, die z.B. wegen Überschuldung des Nachlasses in Ihrem Namen erklärt werden soll, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht notwendig.
|
Anonym kaufen In den Warenkorb | |||
Schauen Sie sich kostenlos das Protokoll und ein paar Probeseiten in der Vorschau an und überzeugen Sie sich selbst:
Ehevertrag, Partnerschaftsehe vor der Ehe, Gütertrennung
Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft Kinderbetreuung,
Patientenverfügung keine lebenserhaltenden Maßnahmen
Betreuungsverfügung eingeschränkte Aufgabenbereiche, Ersatzbetreuer
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt Sorge und Aufenthalt: Vater,
Mehr Recht im Alltag und im Beruf ab EUR 15,- im Monat
Ob Hartz IV, Fahrverbot, Patientenverfügung oder AGG: Info-Broschüren zu aktuellen Schwerpunktthemen als PDF-Download. Präzise. Praxisnah. Preiswert.