Allgemein stellt sie die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person dar, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Im Arbeitsrecht rügt die Abmahnung ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht bei weiteren Verstößen mit der Kündigung.
Im Mietrecht stellt die Abmahnung ebenfalls ein Mittel dar, Vertragsverstöße des Mieters zu unterbinden und ein zukünftiges Unterlassen zu fordern. Bedeutung hat sie auch im Wettbewerbsrecht, wo Verstöße des Wettbewerbers gegen den lauteren Wettbewerb sanktioniert werden sollen.
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