Durch eine wirksame Anfechtung wird eine Willenserklärung (meist ein Vertrag) nachträglich für null und nichtig erklärt. Sie erfolgt dadurch, dass der Anfechtende der anderen Partei erklärt, dass er nicht an seiner ursprünglichen Erklärung festhalten will. Er muss dafür aber einen Grund haben, also z.B. arglistig getäuscht worden sein. Eine Anfechtung kommt auch dann in Betracht, wenn sich eine der Parteien bei der Abgabe der Willenserklärung geirrt hat.