Der Arrest ist ein Vollstreckungstitel (z.B. ein Urteil), mit dem Geldforderungen vorläufig gesichert werden können. Es wird unterschieden zwischen dem persönlichen und dem dinglichen Arrest. Der persönliche Arrest richtet sich gegen den Schuldner selbst.
Der dingliche Arrest ist gegen das Vermögen des Schuldners gerichtet. Der Arrest kommt dann zur Anwendung, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner sich selbst oder sein Vermögen einer späteren Zwangsvollstreckung entziehen wird.