Die außergerichtliche Streitschlichtung ist ein Verfahren, bei dem die streitenden Parteien versuchen, den Konflikt außerhalb der Gerichte durch die Vermittlung einer dritten Person zu lösen.
Weit verbreitet ist die außergerichtliche Streitschlichtung insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder bei Streitigkeiten wegen einer Ehrverletzung. Die Schlichtung erfolgt dabei vor einer anerkannten Gütestelle, zum Beispiel durch Vermittlunf durch einen Rechtsanwalt oder Notar.