Eine Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Urkunde. Es wird zwischen der Beglaubigung von Abschriften und der Beglaubigung von Unterschriften unterschieden. Die Beglaubigung der Unterschrift bestätigt, dass die Urkunde von der Person erstellt wurde, die diese unterschrieben hat. Die Beglaubigung der Abschrift bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original.