Ein Bürger kann kostenlose Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, wenn sein Einkommen so gering ist, dass er die Beratung nicht bezahlen kann. Grund für die Gewährung der Beratungshilfe ist die Wahrung der Chancengleichheit bei der Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Beratungshilfe wird von den Amtsgerichten auf Antrag gewährt. Dort zuständig ist der Rechtspfleger.