Der Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die weniger strengen Förmlichkeiten unterworfen ist als ein Urteil. Beschlüsse sind immer dann zulässig, wenn die Verfahrensordnung nicht zwingende eine mündliche Verhandlung vorsieht.
Das Gericht entscheidet im Wege des Beschlusses, wenn lediglich über einzelne Verfahrens abschnitte eine Entscheidung getroffen werden soll. Als häufiges Beispiel kann hier die Entscheidung über einen Beweisantrag im Zivilprozess genannt werden.