Das Beschlussverfahren ist ein besonderes Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Es dient insbesondere der Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Verfahren wird so genannt, da die Entscheidung des Gerichts in einem Beschluss endet, im Gegensatz zum Urteilsverfahren.
Das Gericht ist im Beschlussverfahren im Unterschied zu den anderen zivilrechtlichen Verfahren dazu verpflichtet, alle relevanten Tatsachen zu ermitteln (Amtsermittlungsgrundsatz). Die Streitigkeiten, die im Beschlussverfahren verhandelt werden dürfen sind abschließend in § 2a ArbGG geregelt.