Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenztem Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind, wenn dieser an der Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. Dies kann zum Beispiel für die Auftragslage der Firma, spezielle Produktionsverfahren und Rezepturen oder technisches Know-how und Erfindungen zutreffen.