Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Makler sollte sich eine Doppeltätigkeit, d.h. ein Tätigwerden für beide Parteien des abzuschließenden Vertrages, gestatten lassen bzw. es sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten. ...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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