Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Verwalter ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verpflichtet, jeweils für ein anstehendes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Dieser ist eine Prognose über die voraussichtlichen ...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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