Musterschreiben zur Abwehr von Forderungen eines Internetanbieters von Dienstleistungen, wenn die Kosten in den AGB versteckt waren oder das kostenlose Probeabo automatisch kostenpflichtig wurde.
Aktuell
Seit dem 4. August 2009 gilt ein neues Widerrufsrecht: Wenn Sie keine Widerrufsbelehrung erhalten und noch nicht gezahlt haben, dann können Sie auch widerrufen. Dieses Musterschreiben kann aber für Alt-Verträge eingesetzt werden.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Auch im Internet ist ein wirksamer Vertragsschluss möglich. Wird dieser von einem Verbraucher mit einem Unternehmer geschlossen, liegt ein sog. Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. De...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

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