Als Unternehmer müssen Sie im Online-Handel Ihren Kunden (Verbraucher) über sein Widerrufsrecht belehren. Fehlerhafte Belehrungen auf eBay werden von Konkurrrenten immer wieder abgemahnt, z.B. weil die Rücksendekosten (40-Euro-Klausel) nicht vertraglich vereinbart wurden. Eine vertragliche Vereinbarung können Sie z.B auch mit unseren AGB eBay vornehmen.
Aktuell: Am 11. Juni 2010 ist die neue Widerrufsbelehrung in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsregelung. Mit unserem Update-Service schützen wie Sie weiterhin vor Abmahnungen.
Zum Update-Service
Wichtiger Hinweis: Falls Sie in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollten, dann muss diese ggf. gekündigt werden. Unsere Partnerkanzlei hilft Ihnen dabei gerne weiter.
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