Als Unternehmer müssen Sie im Online-Handel Ihren Kunden (Verbraucher) über sein Widerrufsrecht belehren: Ein Verbraucher kann nahezu jeden im Internet abgeschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen bzw. einem Monat widerrufen. Fehlende oder fehlerhafte Belehrungen können von Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt werden.
Aktuell: Am 11. Juni 2010 ist die neue Widerrufsbelehrung in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsregelung. Mit unserem Hosting-Service werden Anpassungen automatisch durchgeführt.
Zum Hosting-Service
Wichtiger Hinweis: Falls Sie in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollten, dann muss diese ggf. gekündigt werden. Unsere Partnerkanzlei hilft Ihnen dabei gerne weiter.
Mehr Infos
|
||||||||
"Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gern werde ich auch künftig auf Ihre Formulare zurückgreifen."
Robin Jung, Worpswede, Immobilienmakler
"Eine absolute Spitzenseite!"
Rechtsanwalt Robert Schott, Altug & Partner, Hannover
"Toller Service, umfassend und persönlich. Ich habe schon allen befreundeten Online-Shops geraten, lieber mit janolaw auf Nummer sicher zu gehen."
Meike Menzel, Hamburg, Inhaberin Practical Magic