Bei der Frage der Zulässigkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses kommt es darauf an, ob es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt (Schwangerschaftsvertretung, Projektarbeit etc.). Fehlt dieser, handelt es sich um eine sog. kalendermäßige Befristung...
Ein befristetes Arbeitsverhältnis muss nicht gekündigt werden, da es automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Beruhte die Befristung auf einem Zweck, endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Zwecks, frühestens aber zwei Wochen...
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