Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen also einverstanden sein. Hier sollte nichts leichtfertig unterschrieben werden. Wir haben Ihnen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungs- und Dienstwagenregelung erstellt, der eine sichere Grundlage bietet.
Wichtiger Hinweis zur Form des Aufhebungsvertrages:
Aufhebungsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB). Ein Aufhebungsvertrag, der dieser Form nicht entspricht, ist nichtig (§ 125 BGB).
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