Der Pflichtteilsberechtigte erhält keinen Erbanspruch und somit auch keine Rechte an bestimmten Nachlassgegenständen. Ihm steht lediglich ein Ausgleichsanspruch in Geld zu, der die Hälfte des ihm nach...
Ein solcher besteht nach aktueller Rechtslage, wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall Gegenstände aus seinem Vermögen an einen Dritten verschenkt hat (§ 2325 BGB). Damit soll...
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht wie der Erbanspruch erst mit dem Erbfall. Vor dem Tod des Erblassers kann ein solcher nicht einseitig geltend gemacht werden. Eine Auszahlung zu Lebzeiten kann nur...
Dem Pflichtteilsberechtigten steht ein Anspruch auf Auskunftserteilung über den Nachlass sowie ein Wertermittlungsanspruch bezüglich der Nachlassgegenstände zu (§ 2314 BGB). So kann er...
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