Die Ehe ohne Trauschein hat viele finanzielle und rechtliche Nachteile. Sichern Sie sich daher als unverheiratetes Paar vertraglich ab: Mit wenigen Mausklicks können Sie hier einen Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft erstellen, der die wichtigsten Punkte für das Zusammenleben regelt und z.B. auch für den Fall der Trennung vorsorgt. Legen Sie individuell Regelungen über die Wohnungsnutzung, Eigentumsverhältnisse sowie die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder fest.
Die Lebensgefährten können für den Fall der Beendigung der Lebensgemeinschaft u.a. Regelungen über die Unterhaltsverpflichtung, die Vermögensverteilung sowie mögliche Ausgleichzahlungen treffen.
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Vertrag nichtehel. Lebensgemeinschaft, Kinderbetreuung, Mietwohnung
Regeln Sie wie lange der betreuende Elternteil nach einer Trennung Unterhalt bekommen soll.
Vertrag nichtehel. Lebensgemeinschaft, Kinderbetreuung, Wohnung/Haus
Hier treffen Sie Vereinbarungen für die gemeinsame Kinderbetreuung und die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses, bei dem die Lebensgefährten gemeinsame Eigentümer sind.
Vertrag nichtehel. Lebensgemeinschaft, keine Kinder, Wohnung/Haus
Auch ohne Kinder sollten die Nutzung und die Aufteilung im Trennungsfall bei gemeinsamem Wohneigentum vereinbart werden.
Vertrag nichtehel. Lebensgemeinschaft, keine Kinder, Mietwohnung
Wie wird die gemeinsame Mietwohnung genutzt? Was passiert im Falle einer Trennung? Besser die Folgen schon vorher mit diesem Vertrag festlegen.
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