Fast jedes zehnte Paar in Deutschland lebt heute ohne Trauschein. Das hat finanzielle und rechtliche Nachteile. Sichern Sie sich als unverheiratetes Paar vertraglich ab: Mit wenigen Maus-Klicks können Sie hier einen Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft erstellen, der die wichtigsten Punkte für das Zusammenleben regelt und z.B. auch für den Fall der Trennung vorsorgt. Legen Sie individuell Regelungen über die Wohnungsnutzung, Eigentumsverhältnisse sowie die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder fest.
Die Lebensgefährten können für den Fall der Beendigung der Lebensgemeinschaft u.a. Regelungen über die Unterhaltsverpflichtung, die Vermögensverteilung sowie mögliche Ausgleichzahlungen treffen. Das Resultat ist ein Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, der passt.
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"Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gern werde ich auch künftig auf Ihre Formulare zurückgreifen."
Robin Jung, Worpswede, Immobilienmakler
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Rechtsanwalt Robert Schott, Altug & Partner, Hannover
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Meike Menzel, Hamburg, Inhaberin Practical Magic
Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, Kinderbetreuung, gemeinsame Mietwohnung
Regeln Sie wie lange der betreuende Elternteil nach einer Trennung Unterhalt bekommen soll.
Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, Kinderbetreuung, gemeinsame Wohnung/Haus
Hier treffen Sie Vereinbarungen für die gemeinsame Kinderbetreuung und die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses, bei dem die Lebensgefährten gemeinsame Eigentümer sind.
Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, keine Kinder, gemeinsame Wohnung/Haus
Auch ohne Kinder sollten die Nutzung und die Aufteilung im Trennungsfall bei gemeinsamem Wohneigentum vereinbart werden.
Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, keine Kinder, gemeinsame Mietwohnung
Wie wird die gemeinsame Mietwohnung genutzt? Was passiert im Falle einer Trennung? Besser die Folgen schon vorher mit diesem Vertrag festlegen.