Schlägt der zu Betreuende - z.B. in einer Betreuungsverfügung - eine bestimmte Person als Betreuer vor, ist dies grundsätzlich vom Gericht zu berücksichtigen, soweit es nicht dem Wohl des Betreuten widerspricht. Wünscht der Betroffene eine bestimmte Person nicht als...
Der Betreuer ist im Rahmen seiner Aufgabengebiete gesetzlicher Vertreter des Betreuten. Die Betreuung darf dabei nur für diejenigen Aufgabenbereiche angeordnet werden, in denen der Betreute seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann...
In einer Betreuungsverfügung kann der Verfügende festlegen, wer erforderlichenfalls die Betreuung für sich selbst übernehmen soll. Dabei können folgende Bestimmungen getroffen werden...
Eine Entmündigung gibt es seit der umfassenden Reform im Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht im Jahre 1992 nicht mehr. Die Betreuung berührt grundsätzlich nicht die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das bedeutet, er kann nach wie vor Verträge abschließen...
In einer Vorsorgevollmacht setzt der Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen des eigenen Vertrauens als Bevollmächtige für den Fall ein, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann bzw. nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ist eine umfassende...
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